ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) für Unternehmer / B2B Oschatz Consulting GmbH
Stand: 19.05.2026 – gültig für Angebote, Aufträge und Auftragsbestätigungen
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Aufträge, Auftragsbestätigungen und sonstigen Leistungen der Oschatz Consulting GmbH (nachfolgend „OC“) gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Auftraggeber“).
1.2 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn OC ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
1.3 Individuelle Vereinbarungen (z. B. Leistungsbeschreibung, Projektplan, Angebot) haben Vorrang vor diesen AGB.
1.4 „Textform“ im Sinne dieser AGB entspricht § 126b BGB (z. B. E-Mail).
1.5 „Werktage“ sind Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz von OC.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1 OC erbringt Beratungsleistungen als Dienstleistung. Ein bestimmter wirtschaftlicher oder sonstiger Erfolg wird nicht geschuldet.
2.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot und der Auftragsbestätigung. Aussagen, Prognosen oder Einschätzungen von OC stellen keine Garantien dar, sofern nicht ausdrücklich in Textform etwas anderes vereinbart wurde.
2.3 OC ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Erfüllungsgehilfen einzusetzen.
3. Zustandekommen des Vertrages
3.1 Angebote von OC sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
3.2 Ein Vertrag kommt zustande durch
(a) Annahme des Angebots durch den Auftraggeber in Textform,
(b) eine Auftragsbestätigung von OC oder
(c) den Beginn der Leistungserbringung durch OC auf Veranlassung des Auftraggebers.
3.3 Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Textform.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber stellt OC alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Ansprechpartner, Zugänge und Entscheidungen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung und fördert die ordnungsgemäße Durchführung der Leistungen im erforderlichen und zumutbaren Umfang.
4.2 Verzögerungen oder Mehraufwand infolge fehlender, unvollständiger oder verspäteter Mitwirkung gehen nicht zu Lasten von OC. Vereinbarte Fristen verlängern sich angemessen; entstehender Mehraufwand kann nach den vereinbarten Vergütungssätzen abgerechnet werden.
4.3 OC ist berechtigt, Leistungen auszusetzen, sofern der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten trotz angemessener Fristsetzung nicht nachkommt, ohne dass OC hierdurch in Verzug gerät.
5. Vergütung, Reisekosten, Spesen
5.1 Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung und versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.2 Bei Vereinbarung einer Tagespauschale gelten acht Arbeitsstunden als ein Beratertag (BT).
5.3 Reisekosten, Übernachtungen und Spesen werden – sofern nicht anders vereinbart – gegen Nachweis gesondert berechnet. Übernachtungen sollen nach Möglichkeit vom Auftraggeber organisiert und getragen werden.
5.4 Fahrten mit dem eigenen Kraftfahrzeug werden mit 0,70 EUR pro gefahrene Kilometer zuzüglich Umsatzsteuer vergütet. Sonstige Reisekosten werden auf Basis der nachgewiesenen Auslagen berechnet.
5.5 Tätigkeiten beim Auftraggeber außerhalb der üblichen Geschäftszeiten von OC (Montag bis Freitag, 07:00–17:00 Uhr) werden bei zeitbasierter Vergütung mit einem Zuschlag von 25 % auf den vereinbarten Stundensatz vergütet, sofern nichts anderes vereinbart ist.
5.6 Reisezeiten gelten als Arbeitszeit. Sie werden bei zeitbasierter Vergütung mit 50 % des vereinbarten Stundensatzes berechnet.
5.7 Reisezeiten sind nicht Bestandteil eines Pauschalhonorars, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
6. Zahlungsbedingungen
6.1 Rechnungen sind innerhalb von 10 Kalendertagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
6.2 OC ist berechtigt, Abschlags-, Teil- oder Zwischenrechnungen zu stellen.
6.3 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. OC kann angemessene Mahn- und Verzugskosten geltend machen.
6.4 Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.
7. Abnahme, Leistungsnachweise
7.1 Soweit iim Einzelfall abnahmefähige Arbeitsergebnisse vereinbart sind, gilt die jeweilige Leistung als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Übergabe wesentliche Mängel in Textform rügt. Bei reinen Dienst- und Beratungsleistungen findet eine Abnahme nur statt, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
7.2 Bei zeitbasierter Abrechnung gelten Leistungsnachweise als genehmigt, sofern ihnen nicht innerhalb von 10 Werktagen in Textform widersprochen wird.
8. Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen
8.1 OC räumt dem Auftraggeber, an den im Rahmen des jeweiligen Auftrags erstellten und vollständig vergüteten Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht zur Nutzung für eigene Zwecke des Auftraggebers (interne und externe Nutzung im Rahmen der eigenen Geschäftstätigkeit) ein, sofern nichts anderes vereinbart ist.
8.2 Vorbestehende Methoden, Konzepte, Tools, Vorlagen und sonstiges Know-how von OC („Background-IP“) bleiben uneingeschränkt Eigentum von OC. OC ist berechtigt, allgemeines Know-how aus der Zusammenarbeit frei weiterzuverwenden, sofern keine vertraulichen Informationen des Auftraggebers offenbart werden.
9. Vertraulichkeit
9.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekanntwerdenden vertraulichen Informationen sowie Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei geheim zu halten, Dritten nicht zugänglich zu machen und ausschließlich zur Vertragserfüllung zu verwenden.
9.2 Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die
(a) allgemein bekannt sind,
(b) ohne Pflichtverletzung bekannt werden,
(c) rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder
(d) aufgrund gesetzlicher Verpflichtung, behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung offengelegt werden müssen.
9.3 Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für einen Zeitraum von 3 Jahren fort. Für Geschäftsgeheimnisse gilt sie zeitlich unbegrenzt, solange diese nicht rechtmäßig öffentlich bekannt geworden sind.
9.4 Eine Weitergabe vertraulicher Informationen an Mitarbeitende, Steuerberater, Rechtsanwälte, Erfüllungsgehilfen oder Subunternehmer ist zulässig, soweit dies zur Vertragsdurchführung oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen erforderlich ist und die Empfänger zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
9.5 Vertrauliche Unterlagen sind nach Projektende auf Verlangen zurückzugeben oder zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
10. Datenschutz
10.1 Die Parteien beachten die anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften. Soweit OC personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, wird – sofern erforderlich – eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung geschlossen.
10.2 Weitere Informationen zum Datenschutz stellt OC auf der Website https://oschatz-consulting.de bereit.
11. Haftung
11.1 OC haftet unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
11.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, haftet OC nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
11.3 Die Haftung nach Ziff. 11.2 ist der Höhe nach auf das Zweifache der im jeweiligen Auftrag vereinbarten Netto-Vergütung begrenzt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
11.4 Im Übrigen ist die Haftung von OC für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
11.5 Eine Haftung für entgangenen Gewinn sowie für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig; dies gilt nicht, soweit OC nach Ziff. 11.2 haftet.
12. Kündigung und Stornierung
12.1 Projektverträge (Dienstverträge) können von beiden Parteien – sofern nicht im Angebot/Auftrag eine feste Laufzeit vereinbart ist – mit einer Frist von 7 Werktagen in Textform ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
12.2 Bereits erbrachte Leistungen sind in jedem Fall zu vergüten.
12.3 Kündigt oder storniert der Auftraggeber vor Projektbeginn, ist OC berechtigt, eine pauschalierte Entschädigung zu berechnen:
– ab dem 21. Kalendertag vor Projektbeginn: 50 % der vereinbarten Netto-Vergütung für den betroffenen Auftrag
– ab dem 7. Kalendertag vor Projektbeginn: 80 % der vereinbarten Netto-Vergütung für den betroffenen Auftrag
jeweils unter Anrechnung ersparter Aufwendungen und anderweitiger Verwendungsmöglichkeiten. Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass OC kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
13. Höhere Gewalt
13.1 Ereignisse höherer Gewalt, die außerhalb des Einflussbereichs der betroffenen Partei liegen, entbinden diese Partei für die Dauer und im Umfang der Störung von ihren Leistungspflichten. Termine und Fristen verschieben sich entsprechend. Die betroffene Partei wird die andere Partei unverzüglich informieren. Dauert die Behinderung länger als 30 Kalendertage an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag hinsichtlich des betroffenen Teils in Textform zu kündigen.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
14.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag – soweit rechtlich zulässig – der Sitz von OC.
14.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.